Neben der quantitativen Zunahme älterer Menschen nimmt auch die Lebenserwartung in Argentinien zu. Ferner ist ein Zuwachs des Frauenanteils unter den Alten festzustellen. 2015 betrug die durchschnittliche Lebenserwartung 76,16 Jahre, wobei Frauen einige Jahre länger leben als Männer. Cisneros sagt, dass die Lebenserwartung eine Variable sei, die mit sehr vielen Aspekten zusammenhängt, doch seien die ökonomische Sicherheit, die soziale Einbindung und die Gesundheit grundlegend für alle. Ihre Erfahrungen beziehen sich vor allem auf die Lebenssituation von armen Alten und RentnerInnen der unteren Mittelschicht in der Provinz Salta.
Zwar wurde 1958 ein Rentenanspruch von 82 Prozent auf der Basis des Mindestlohnes gesetzlich verankert, veränderbar entsprechend der Lohn- und Gehaltserhöhungen. Doch dieser Anspruch konnte nur vier Jahre lang eingelöst werden. Bereits ab 1962 arbeitete die Rentenversicherung defizitär.
Aufgrund fortlaufender Kürzungen des Rentenanspruchs, andauernder Gesetzesänderungen, Verwaltungsergänzungen sowie Präsidialdekreten und intransparenter Rentenberechnungen weiß heute die große Mehrheit der ArgentinierInnen nicht, welche Rente sie bei Renteneintritt zu erwarten hat. Bis zur Staatspleite 2001 haben sich außerdem alle Regierungen aus den Rententöpfen bedient, um Staats- und verstaatlichte Schulden zu bezahlen, sodass nie wieder das ursprünglich angestrebte Rentenniveau erreicht wurde. Die Folge war eine Flut von Rentenprozessen. 50 000 Urteile wurde inzwischen zugunsten von RentnerInnen entschieden, 300 000 Verfahren sind noch anhängig. Doch nur eine Minderheit der RentnerInnen klagte bisher – aus Furcht vor weiteren Kosten.
1973 wurde der Arbeitgeberanteil eliminiert, nach der Militärdiktatur 1984 wieder in Kraft gesetzt, 1986 der Rentennotstand ausgerufen und in den 90er-Jahren die aufgelaufenen Rentenschulden durch die Ausgabe sogenannter bonos (Staatstitel mit festgelegter Laufzeit) kompensiert. Unter Menem wurde durch die Privatisierung der Rentenversicherung der Solidarpakt endgültig beseitigt. Wundert es da jemanden, dass die ArgentinierInnen wenig Vertrauen in ihre Rentenversicherung haben?
Durch die erneute Verstaatlichung (2008) der Rentenversicherung durch Nestor Kirchner und eine tiefgreifende Strukturreform in der Verwaltung der Renten wurde eine gewisse Stabilisierung erreicht, indem die Kapitaldeckung durch Beiträge verdoppelt und die Gewinne des Reservefonds durch Anlagen bis 2015 knapp vervierfacht werden konnten. Zusammen mit der Verstaatlichung wurde wieder die Movilidad Jubilatoria in Kraft gesetzt, das heißt das Recht der RentnerInnen auf eine halbjährige Rentenanpassung entsprechend den Lohnerhöhungen, welches durch die Privatisierung elf Jahre lang eingefroren war.
Unter der Regierung von Cristina Fernandez de Kirchner wurde die Mindestrente stufenweise auf 4300 Pesos erhöht (ca. 430 EURO) und mit dem Programa de Inclusión Provisional wurde der Rentenanspruch auf Bevölkerungsgruppen ausgeweitet, die bisher aus jeder Rentenversicherung herausfielen: Hausfrauen, Hausangestellte und SaisonarbeiterInnen auf dem Land, die kein Geld für Rentenbeiträge hatten, sowie ArbeiterInnen, deren Chefs nie die Sozialabgaben abgeführt haben (unter ihnen Besitzer von Haciendas oder Zuckerfabriken). Durch diese „Basisrente aufgrund des Alters“ (60 Jahre bei Frauen und 65 Jahre Männern) hatten knapp zwei Millionen Personen im Rentenalter erstmals Zugang zu einer kleinen Rente. Ferner verdoppelte sich zwischen 2003 und 2015 die Anzahl der regulären BezieherInnen von Altersrenten von rund 3,2 auf gegenwärtig 6, 5 Millionen, das heißt, insgesamt stieg die Zahl der RentnerInnen auf 8,5 Mio. Wohl wissend, dass durch diese Umverteilung das Geld für eine wesentliche Erhöhung des Rentensatzes der regulären RentnerInnen nicht ausreicht, legte die rechte Opposition 2010 ein Gesetzesvorhaben vor, um den 82-Prozent-Anspruch wieder einzusetzen. Wegen fehlender Finanzierung legte die damalige Präsidentin Fernández de Kirchner ihr Veto ein, was ihr viele reguläre RentnerInnen bis heute nicht verziehen haben.
Die Maßnahmen der Kirchnerregierungen führten dazu, dass sich das argentinische Rentensystem in eines der egalitärsten auf dem Kontinent gewandelt hat. Erhielten 2001 erst 60 Prozent der Menschen über 65 eine Rente, so waren es 2015 rund 95 Prozent.
Ein Bericht von CEPAL (Comisión Económica para América Latina y el Caribe) bestätigte 2011, dass Argentinien im regionalen Vergleich die höchste Rate an ökonomischer Abdeckung von SeniorInnen hat, das heißt, dass sie irgendeine Art rentenmäßiger Zuwendung bekommen.
Laut Daten der Weltbank von 2015 ist die argentinische Mindestrente von monatlich 442 US-Dollar die höchste der Region im Vergleich zu Brasilien mit 300 US-Dollar, Kolumbien mit 270 US-Dollar oder Peru mit ca. 136 US-Dollar.
Dennoch reicht die Mindestrente ebenso wie die „Basisrente aufgrund des Alter“ nicht für den Lebensunterhalt – und erst recht nicht nach der 41-prozentigen Inflation im Jahr 2016, dem ersten Jahr der Regierung Macri . INDEC, das staatliche Statistikinstitut, veröffentlichte 2016 Zahlen aus Untersuchungen vom Juni des Jahres, nach denen 32,3 Prozent der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze leben, davon 6,3 Prozent, die zu wenig Geld zum Essen haben, also hungern. Zahlen über den Anteil älterer Menschen unter ihnen gibt es nicht. Doch man kann sich unschwer vorstellen, dass zu den Ärmsten viele Alte und Kinder gehören.
Die soziale und gesundheitliche Situation der älteren Menschen ist so unterschiedlich wie ihre Lebensumstände. Estela Cisneros berichtet, dass die Bedingungen für Alte auf dem Land besser seien als in der Stadt. Im Nordosten Argentiniens, wo die Mehrheit der indigenen Völker lebt, ist die soziale Einbindung in die Familienstruktur noch selbstverständlich und die kulturell bedingte Wertschätzung älterer Menschen aufgrund ihrer Lebenserfahrung hoch. Die Älteren gelten als das Gedächtnis des Volkes, denn sie überliefern die Geschichte, die Cosmovision und die Legenden. Und ihre Ratschläge gelten noch als palabras sagradas, als geheiligte Worte. Doch es kommt auch vor, dass die Großeltern oder ein Teil von ihnen mit den Enkeln allein im Dorf zurückbleiben, weil die Eltern der Enkel in der Stadt arbeiten und nur am Wochenende heimfahren.
In Salta-Stadt häuften sich Fälle der Ausbeutung von älteren Menschen. Estela spricht davon, dass manche aufgrund der prekären ökonomischen Situation der Familie Geiseln ihrer Angehörigen seien, da nur die Alten mit ihrer Rente ein regelmäßiges Einkommen hätten. Da die ältere Person häufig die Bürokratie fürchtet, den Geldautomaten nicht bedienen oder schlicht den weiten Weg nicht machen kann, holt zum Beispiel ein Enkel das Geld ab. Die RentnerInnen gehen dann oft leer aus und sehen nichts davon. Ihnen fehlt dann das Geld für Essen und die Medikamente, die sie benötigen. Zwar sind diese Fälle in der Minderheit, waren aber für den Gerontologenverband von Salta Anlass, am 15. Juni 2016, dem Internationalen Tag älterer Menschen, gegen den Missbrauch und die Misshandlung von Alten zu mobilisieren. Außerdem wurden im Ethikunterricht einiger Gymnasien sogenannte Intergenerationengespräche mit und über ältere Menschen und das Altwerden organisiert.
Die Mehrheit der RenterInnen wohnt bei ihrer Familie beziehungsweise meist wohnen ihre Kinder bei ihnen im Elternhaus, weil ihre ökonomische Situation es nicht erlaubt, einen eigenen Haushalt gründen. Im Norden des Landes gibt es weiterhin viele Teenagerschwangerschaften, oft werden Mädchen in den ärmeren Vierteln bereits mit 15 Mutter, sodass in den Unterschichten und unteren Mittelschicht manchmal Urgroßeltern, Großeltern, Eltern und Enkel in einem Haushalt wohnen.
Altenheime oder Pflegeinrichtungen gibt es in der Provinz Salta wenige. In Salta-Stadt existieren drei staatliche Altenheime, die vor dem Kollaps stehen, da sie nur über 20-30 Plätze verfügen. Daneben gibt es einige private Heime, die für die Mehrheit der SeniorInnen unbezahlbar und daher Angehörigen reicherer Familien vorbehalten sind.
Als eine Form der Unterbringung außerhalb der Familie haben sich die in einigen öffentlichen Krankenhäusern bestehenden Geriatrieabteilungen herausgestellt. Es kommt immer wieder vor, dass die zur Behandlung eingelieferten kranken Alten nach Gesundung von ihren Angehörigen nicht wieder abgeholt werden. Diese Fälle landen vor einer überforderten Justiz und die Verfahren dauern endlos. Die Krankenhäuser sind nicht darauf eingestellt und finanziell nicht in der Lage, die Bedürfnisse dieser Personen abzudecken. Nichtregierungsorganisationen wie ProSoCo (Programas Sociales y Comunitarios) organisieren hin und wieder Freizeitaktiväten, auch Haareschneiden, für diese verlassenen Alten. Privatpersonen geben Altkleider und Körperpflegemittel ab.
Die große Mehrheit der RentnerInnen und Pensionäre ist im PAMI krankenversichert. Das Programa de Atención Médica Integral ist die staatliche Krankenkasse für Rentnerinnen, Alte über 70 Jahre ohne Einkommen und Ex-Soldaten des Malwineneinsatzes. Daneben existieren in den Provinzen öffentliche Krankenkassen wie in Salta das Instituto Provincial de Salud de Salta (IPS).
Doch während das PAMI früher 100 Prozent aller verordneten Medikamente bezahlt hat, sind die Leistungen seit geraumer Zeit limitiert. Das PAMI bezahlt heute monatlich nur fünf Medikamente, wenn sie weitere benötigen, müssen die RentnerInnen die selbst bezahlen. Zusätzlich werden je nach Ernährungszustand der Älteren Nahrungsergänzungsmittel wie Vitamin- und Mineralienkomplexe bezahlt, heute ebenfalls mengenmäßig eingeschränkt. Einen Krankenhausaufenthalt oder beispielsweise eine Krebsbehandlung bezahlt das PAMI komplett. Medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle, Hörgeräte etc. werden lebenslang ausgeliehen.
In einer Untersuchung, die Estela Cisneros gegenwärtig in indigenen Gemeinden durchführt, kristallisiert sich u.a. heraus, dass dort so gut wie keine neurodegenerativen Erkrankungen (v. a. Demenz) vorkommen. Ihre Untersuchung habe allerdings noch nicht die Qualität, um die Gründe dafür zu generalisieren. Auffällig sei allerdings neben der sozialen Anerkennung aufgrund von Alter und dem insgesamt stressfreieren Leben auf dem Land, dass die Älteren eigentlich dauernd mit etwas beschäftigt seien und bis zum letzten Atemzug arbeiteten. Natürlich veränderten sich die Tätigkeiten je nach physischer Konstitution, am häufigsten seien für die Frauen die Herstellung von Kunsthandwerk, Kinder hüten sowie die Beteiligung am Kochen, für die Männer Holz sammeln und Tiere hüten.
Doch auch in der Stadt sind viele Alte an der Organisation des Haushaltes beteiligt. In Mehrgenerationenhaushalten pflegen die 60-70-jährigen Frauen oft die 90-Jährigen und hüten die Enkelkinder, nehmen also vorwiegend Aufgaben innerhalb des Hauses wahr, wohingegen die Männer vor allem die Einkäufe erledigen und für Reparaturen am Haus zuständig sind.
Hervorzuheben ist die Förderung von Präventionsprogrammen durch das PAMI und andere Krankenkassen. In fast jedem Stadtteil gibt es einen gut besuchten Altenclub, wo Freizeitaktivitäten angeboten werden und es AnsprechpartnerInnen für alle möglichen Probleme gibt. Die Clubs organisieren alles von Gymnastik, Schwimmen, Yoga, Geburtstagsfeiern, Stadt-führungen, Basteln, Folklore und Ausflügen bis hin zur Verteilung von Lebensmittelpaketen. Angesichts der wachsenden Bevölkerungsgruppe der Älteren und der vielen fitten Personen unter ihnen entstand das neue Programm des „Aktiven Alters“, welches anstrebt, dass die Ältern sich aktiv an der Organisation und Durchführung von Aktivitäten beteiligen. Da viele SeniorInnen vom Land noch nie in der Provinzhauptstadt waren oder nie das Meer gesehen haben, organisieren die aktiven RentnerInnen Touren. Dafür wenden sie sich an die lokalen Transport- und Touristikunternehmen, die in der Nebensaison schon mal einen speziellen Rabatt gewähren. Dann wird der Plan dem PAMI oder direkt einer staatlichen Institution zwecks Finanzierung vorgelegt usw. Sowohl auf nationaler wie auf Provinzebene sind mehrere Ministerien (Gesundheit, Soziale Entwicklung, Tourismus und Kultur) an der Förderung von Programmen für RentnerInnen beteiligt oder initiieren sie.
Estela berichtet, dass im katholischen und konservativen Salta diese Aktivitäten weitgehend getrennt nach Frauen und Männern stattfinden. Insgesamt gehen weniger Männer in die Clubs, sie interessierten sich mehr für Fußball und sapo, ein klassisches argentinisches Wurfspiel. In der Provinz Santa Fé sei das anders, die älteren Männer seien dort viel partizipativer.
Seit Einführung der Argenta Card 2013, mit der RenterInnen sich als solche ausweisen können, ist in vielen Provinzen die Benutzung Öffentlicher Omnibusse für sie gratis und in Kinos, Theatern, Gaststätten und von Reiseveranstaltern werden Rabatte gewährt. Auch konnten RenterInen bis zum Regierungswechsel Ende 2015 mit der Argenta Card einen Kredit bei der Rentenverwaltung ANSES (Administración Nacional de Seguridad Social) beantragen.
Im ersten Jahr nach dem Regierungswechsel wurde das Ley de Movilidad Jubilatoria mit der halbjährigen Rentenanpassung eingehalten, sodass aktuell die Mindestrente 5661 Pesos beträgt (ca. 333 Euro). Bei einem Mindestlohn von heute 6060 Pesos sind das fast 82 Prozent Grundrente. Doch ist die erhöhte Mindestrente aufgrund einer galoppierenden Inflation heute weniger wert als die Mindestrente im letzten Jahr der Kirchnerregierung. Und weitere Tariferhöhungen bei Strom, Gas und Benzin sowie weitere Kürzungen von PAMI-Leistungen wurden bereits angekündigt. Eine mittlere Rente beträgt gegenwärtig 8135 Pesos ( ca. 479 Euro) und die höchste Rente 36330 Pesos (ca. 2150 Euro). Das ist etwa die Pension eines Richters. Laut Estela bekommen zum Beispiel hohe Justizangestellte schon immer die 82 Prozent. Die „Basisrente aufgrund des Alters“ beträgt zur Zeit 4528 Pesos (ca. 266 Euro).
Zur definitiven Bewältigung der historischen Rentenschulden und der 50 000 Gerichtsurteile, die den Staat zur Einlösung des Rentenanspruches verpflichten, sowie der noch laufenden 300 000 Verfahren hat die aktuelle Regierung 2016 das Programa Nacional de Reparación Histórica beschlossen. Etwa 2,4 Mio RentnerInnen sollen sukzessive eine begrenzte Rentenerhöhung erhalten. Pagina 12 spricht jedoch bereits von einem „historischen Betrug“, da sich die Beträge des neu berechneten Rentenanspruches durch die Rentenversicherung enorm von denen der Sozialgerichte unterscheiden. Die Zustimmung zur Erhöhung muss persönlich und vor einem Gericht unterschrieben werden. Danach sind Klagen gegen die Berechnung der Altschulden nicht mehr möglich. Ein pensionierter Buchhalter, der nicht geklagt hatte, sagt auf Nachfrage, er wisse nicht, wie das berechnet wird, auch nicht ob der Betrag hochgerechnet die Rentendifferenz deckt, die ihm geschuldet wird. Aber er freut sich über die 2000 Pesos mehr im Monat. Doch argentinische RenterInnen fühlen sich ohnehin nie sicher und fragen immer: Wie lange wohl?
Wie sich zeigt, zu Recht. Während der Beendigung dieses Artikels erreichte am 15. Februar das abends tagende Parlament die überraschende Nachricht, dass die Macri-Regierung die Rentenanpassung zum März kürzen werde, da die Rentenentwicklung „überschätzt“ wurde. Tatsächlich sind durch die Massenentlassungen von Staats-bediensteten und in der Wirtschaft im letzten Jahr ca. 200 000 Beitragszahler weggebrochen. Die Kürzungsabsicht löste einen Sturm des Protests quer durch alle Parteien aus. Die ansonsten zerstrittene Opposition reagierte als Block und auch mit der Regierungspartei alliierte Fraktionen widersprachen. Kabinettschef Marcos Peña sah sich daraufhin zu der Mitteilung gezwungen, dass der Präsident die Maßnahme überprüfen wolle, er jedoch „in jedem Fall eine Änderung des Gesetzes, welches während der Kirchnerregierung beschlossen wurde, einleiten werde“ (Página 12, 16.02.2017) .
Einen Tag später erklärte Macri die Modifikation der Berechnungsformel für die Rentenanpassung als technischen Irrtum und nahm die Maßnahme zurück. In den Folgetagen deckten kritische Medien auf, dass es kein „Irrtum“ war, sondern die Erfüllung einer Forderung des IWF aus der zweiten Jahreshälfte 2016. Nachdem Macri diesen wieder ermächtigte, die argentinische Wirtschaft zu überprüfen, benennt ein Bericht des IWF als notwendige Strukturanpassung unter anderem eine Änderung des Gesetzes zur Rentenanpassung und die Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen auf 65 Jahre.
Der relativ geringe Betrag des gescheiterten Kürzungsversuches werten einige Kommentatoren als Versuchsballon, einen Wandel in der Rentenpolitik einzuleiten und Sparmaßnahmen bzw. der Strukturanpassung Vorrang zu geben vor dem Wohlergehen der RentnerInnen.