Die Präsidenten Hugo Chávez Frías, im Namen der Bolivarianischen Republik Venezuela, Evo Morales Ayma, im Namen der Republik Bolivien, und Fidel Castro Ruz, im Namen der Republik Cuba, zusammengekommen am 28. und 29. April 2006 in Havanna, beschließen, die vorliegende Vereinbarung zur Errichtung der Bolivarianischen Alternative für die Völker Unseres Amerikas (ALBA) und die Handelsverträge zwischen den Völkern unserer drei Länder zu unterzeichnen.
Allgemeine Bestimmungen
Paragraph 1: Die Regierungen der Bolivarianischen Republik Venezuela, Boliviens und Kubas haben beschlossen, konkrete Schritte zum Integrationsprozess zu gehen, basierend auf den Prinzipien, die in der am 14. Dezember 2004 unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung zwischen der Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Kuba enthalten sind, denen sich die Regierung Boliviens anschließt, und die sie sich zueigen macht.
Paragraph 2: Die Länder werden einen strategischen Plan ausarbeiten, um die nutzbringendste produktive Vervollständigung zu garantieren, auf der Grundlage von Rationalität, Ausnutzung der in den Ländern vorhandenen Vorteile, Einsparung von Ressourcen, Erweiterung der Beschäftigung, Zugang zu Märkten und anderen, auf wahrhafte, unsere Völker stärkende, Solidarität basierende Erwägungen.
Paragraph 3: Die Länder werden in ihren Ländern von den Seiten entwickelte integrale technologische Ausstattungen austauschen, in Bereichen von gemeinsamem Interesse. Sie werden basierend auf Prinzipien des gegenseitigen Nutzens zur Nutzung und Ausnutzung zur Verfügung gestellt.
Paragraph 4: Die Länder werden gemeinsam, in Koordination mit anderen lateinamerikanischen Ländern dafür arbeiten, den Analphabetismus in diesen Ländern auszumerzen, benutzen dabei Methoden der massiven Anwendung von erprobter und schneller Wirksamkeit, die in der Bolivarianischen Republik Venezuela erfolgreich in die Praxis überführt wurden.
Paragraph 5: Die Länder vereinbaren, Investitionen von gegenseitigem Interesse durchzuführen, die die Form von öffentlichen, zweistaatlichen, kooperativen und Joint-Venture-Unternehmen, von Projekten gemeinsamer Verwaltung und anderer Modalitäten der Vereinigung, die festgelegt werden, annehmen können. Es erhalten die Initiativen Vorrang, die die Fähigkeit der sozialen Einbeziehung stärken, die Industrialisierung der Ressourcen, die Sicherung der Ernährung, die Initiativen im Rahmen der Achtung und der Erhaltung der Umwelt.
Paragraph 6: Im Fall der zweistaatlichen oder dreistaatlichen Unternehmen von strategischer Bedeutung werden die Seiten das Mögliche tun, immer, wenn die Art und die Kosten der Investition es erlauben, dass das Land des Sitzes des Unternehmens mindestens 51% der Aktionen besitzt.
Paragraph 7: Die Länder können die Eröffnung von Bankfilialen von staatlichem Eigentum eines Landes im Nationalgebiet eines anderen Landes vereinbaren.
Paragraph 8: Zur Erleichterung der Zahlungen und Einnahmen der entsprechenden Handels- und Finanztransaktionen zwischen den Ländern wird der Abschluss von Gegenseitigen Kreditabkommen zwischen den Bankeinrichtungen vereinbart, die zu diesem Zweck von den Regierungen bestimmt werden.
Paragraph 9: Die Regierungen können Mechanismen des Handelsausgleichs von Gütern und Dienstleistungen, und zwar in dem Maße, in dem er sich als gegenseitig vorteilhaft für die Erweiterung und Vertiefung des Handelsaustausches erweist.
Paragraph 10: Die Regierungen werden die Entwicklung gemeinsamer kultureller Programme fördern, die die Besonderheiten der verschiedenen Regionen und die kulturelle Identität der Völker berücksichtigen.
Paragraph 11: Die Regierungen der Seiten werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kommunikation vertiefen, wobei die notwendigen Aktionen durchgeführt werden, um ihre Kapazitäten auf der Ebene der Infrastruktur der Übertragung, der Verteilung, der Telekommunikation, unter anderem, zu erhöhen; sowie auf der Ebene der Produktionskapazitäten von Informations- Kultur- und Bildungsinhalten. In diesem Sinn werden die Regierungen weiterhin den mit Telesur eroberten Kommunikationsraum der Intergration unterstützen, seine Verbreitung in unseren Ländern verstärken, sowie seine Produktionskapazitäten von Sendungen.
Paragraph 12: Die Regierungen von Venezuela und Kuba erkennen die besonderen Notwendigkeiten Boliviens als Ergebnis der Ausbeutung und Ausplünderung seiner Naturressourcen während der Jahrhunderte kolonialer und neokolonialer Vorherrschaft.
Paragraph 13: Die Seiten werden mit dem Ziel, zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der drei Länder beizutragen, Kenntnisse im wissenschaftlich-technischen Bereich austauschen.
Paragraph 14: In Anbetracht alles Vorhergehenden beschließen die Regierung der Republik Kuba und die Regierung der Bolivarianischen Republik Venezuela und die Regierung der Republik Bolivien, folgende Aktionen durchzuführen.
Von Cuba in seinen Beziehungen mit Bolivien im Rahmen der ALBA und des TCP durchzuführende Aktionen
ERSTENS: Schaffung einer gemeinnützigen cubanisch-bolivianische Einrichtung, die hochklassige und kostenlose Augenoperationen für all jene Bürger Boliviens garantiert, denen es an den notwendigen Wirtschaftsmitteln für die sehr hohen Kosten dieser Behandlungen fehlt, um so zu verhindern, dass jährlich zehntausende arme Bolivianer ihr Augenlicht verlieren oder ernsthafte Beeinträchtigungen ihrer Sehfähigkeit erleiden.
ZWEITENS: Cuba stellt Ausrüstungen in Spitzentechnologie zur Verfügung, sowie die für die erste Etappe erforderlichen Fachärzte für Augeheilkunde, die zusammen mit jungen bolivianischen Assistenzärzten, ausgebildet in der Lateinamerikanischen Hochschule für Medizin (ELAM), und anderen bolivianischen Ärzten und Assistenzärzten, oder denen aus anderen Ländern, die sorgfältige Behandlung der bolivianischen Patienten bieten werden.
DRITTENS: Cuba wird im Rahmen der vorliegenden Aktionen die Gehälter der cubanischen Fachärzte für Augenheilkunde bestreiten.
VIERTENS: Bolivien wird die notwendigen Einrichtungen für diese Vorsorgung garantieren. Es können Gebäude für medizinische Zwecke sein oder für diese Zwecke angepasste. Cuba wird die Zahl der mit der Bilateralen Vereinbarung vom 30. Dezember des vergangenen Jahres gespendeten Zentren für Augenheilkunde von drei auf sechs erhöhen.
FÜNFTENS: Die sechs Zentren werden sich in La Paz, Cochabamba, Santa Cruz, Sucre, Potosí und in dem Ort Copacabana des Distrikts La Paz befinden. Die sechs Zentren werden die Gesamtkapazität haben, nicht weniger als hunderttausend Personen jährlich zu operieren. Diese Kapazitäten können erhöht werden, wenn es erforderlich sein sollte.
SECHSTENS: Cuba bestätigt Bolivien das Angebot von 5 000 Stipendien für die Ausbildung von Ärzten und Fachleuten auf dem Gebiet der Integralen Allgemeinmedizin und in anderen medizinischen Fachbereichen: 2 000 im ersten Quartal 2006, die bereits ihr Grundstudium in Cuba machen, 2 000 im zweiten Quartal desselben Jahres und 1 000 im ersten Quartal 2007. In den darauf folgenden Jahren wird die festgelegte Quote mit neuen Immatrikulationen erneuert werden. Ein Teil der 500 jungen Bolivianer, die schon ihr Medizinstudium an den cubanischen Medizinfakultäten absolvieren, sind in dieser Anzahl von neuen Stipendiaten einbegriffen.
SIEBTENS: Cuba wird für die Zeit, die dieses Bruderland erforderlich hält, die 600 Fachärzte in Bolivien belassen, die aus Anlass der schweren Naturkatastrophe im Januar dieses Jahres, die alle Distrikte Boliviens beeinträchtigt hat, nach Bolivien gereist waren. Ebenso wird es die 20 Feldkrankenhäuser mit Chirurgiedienst, Intensivstation, Notdienst für Herzkreislauferkrankungen, Labor und anderen medizinischen Ressourcen spenden, die anlässlich der erwähnten Katastrophe in die am stärksten betroffenen Gebiete gesendet wurden.
ACHTENS: Cuba wird weiterhin die Erfahrung, das didaktische Material und die notwendigen technischen Mittel für das Alphabetisierungsprogramm Boliviens in vier Sprachen beisteuern. Das sind Spanisch, Aymara, Quechua und Guaraní, und das Programm wird der gesamten bedürftigen Bevölkerung angeboten.
NEUNTENS: Im Bereich des Bildungswesens wird sich der Austausch und die Zusammenarbeit auf die Unterstützung bei Methoden, Programmen und Techniken des Bildungs-Erziehungs-Prozesses, die für die bolivianische Seite von Interesse sind, erstrecken.
ZEHNTENS: Cuba wird Bolivien seine Erfahrungen auf dem Gebiet des Energiesparens vermitteln und mit diesem Land in einem Energiespar-Programm zusammenarbeiten, mit dem bedeutende Mengen an konvertierbarer Währung eingespart werden können.
ELFTENS: Für den Zeitraum der Abschreibung werden alle staatlichen Investitionen, jene von Joint-Ventures mit bolivianischer Beteiligung und sogar die von privatem bolivianischen Kapital in Cuba von den Kapitalertragssteuern befreit.
ZWÖLFTENS: Cuba räumt den bolivianischen Luftfahrtslinien die gleichen Erleichterungen ein, die die cubanischen Luftfahrtslinien genießen. Das betrifft den Passagier- und Frachtverkehr von und nach Cuba, die Benutzung von Flughafenservices, Einrichtungen oder andere Erleichterungen, sowie den Transport von Passagieren und Fracht innerhalb des cubanischen Territoriums.
DREIZEHNTENS: Die cubanischen Exporte von Gütern und Dienstleistungen können mit bolivianischen Produkten, in der Nationalwährung Boliviens oder mit anderen gegenseitig vereinbarten Währungen bezahlt werden.
Von Venezuela in seinen Beziehungen mit Bolivien im Rahmen der ALBA und des TCP durchzuführende Aktionen
ERSTENS: Venezuela wird eine weit reichende Zusammenarbeit im Energie- und Bergbaubereich fördern, die folgendes einschließen wird: die institutionelle Stärkung des Ministeriums für Treibstoffe und Energie und des Ministeriums für Bergbau und Metallurgie Boliviens durch technisch-juristische Beratung; die Erweiterung der Lieferung von Rohöl, raffinierten Produkten, Flüssiggas und Asphalt, enthalten in der Energie-Zusammenarbeitsvereinbarung von Caracas, bis zu Mengen, die zur Befriedigung der internen Nachfrage Boliviens erforderlich sind, wobei Mechanismen der Kompensation mit bolivianischen Produkten für die gesamte Liefermenge vereinbart werden; die technische Beratung der Staatlichen Erdölgesellschaften YPFB und COMIBOL; die Entwicklung, Anpassung und Erweiterung der vorhandenen Infrastruktur und die Zusammenarbeit in den Bereichen Erdölchemie, Eisenverhüttung, Chemieindustrie, die beide Seiten vereinbaren.
ZWEITENS: Für den Zeitraum der Abschreibung werden alle staatlichen Investitionen, jene von Joint-Ventures mit bolivianischer Beteiligung und sogar die von privatem bolivianischen Kapital in Venezuela von den Kapitalertragssteuern befreit.
DRITTENS: Venezuela bestätigt das Angebot von 5000 Stipendien für verschiedene Ausbildungen, die von Interesse für die produktive und soziale Entwicklung der Republik Bolivien sind.
VIERTENS: Venezuela wird einen Sonderfond von bis zu hundert Millionen Dollar für die Finanzierung von damit verbundenen Produktions- und Infrastrukturprojekten für Bolivien schaffen.
FÜNFTENS: Venezuela wird entsprechend der Vorgaben der bolivianischen Regierung dreißig Millionen Dollar spenden für die sozialen Bedürfnisse und den produktiven Bedarf des bolivianischen Volkes.
SECHSTENS: Venezuela wird Asphalt und eine Asphaltmischanlage zur Instandhaltung und zum Bau von Straßen spenden.
SIEBTENS: Venezuela wird die Importe bolivianischer Produkte bedeutend erhöhen, besonders von denen, die zur strategischen Nahrungsmittelreserve Venezuelas beitragen.
ACHTENS: Venezuela wird auf seinem Territorium Projekten von strategischem Interesse für Bolivien Steuervergünstigungen gewähren.
NEUNTENS: Venezuela räumt den bolivianischen Luftfahrtslinien auf venezolanischem Territorium innerhalb der möglichen rechtlichen Grenzen bevorzugte Bedingungen ein.
ZEHNTENS: Venezuela stellt Bolivien seine Infrastruktur und Anlagen des Luft- und Seetransports zu bevorzugten Bedingungen zur Verfügung, um die Pläne der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Republik Bolivien zu unterstützen.
ELFTENS: Venezuela räumt bolivianischen staatlichen oder Joint-Venture-Unternehmen zur Rohstoffverarbeitung Strom abwärts (aguas abajo) Erleichterungen ein.
ZWÖLFTENS: Venezuela wird mit Bolivien in der Erforschung der Biodiversität zusammenarbeiten.
DREIZEHNTENS: Venezuela wird die Beteiligung Boliviens an der Förderung von Kernen endogener Entwicklung unterstützen, wobei die Erfahrungen der Mission Vuelvan Caras vermittelt werden.
VIERZEHNTENS: Venezuela wird mit Bolivien Vereinbarungen im Bereich der Telekommunikation schließen, was die Mitbenutzung von Satelliten einschließen könnte.
Von Bolivien in seinen Beziehungen mit Cuba und Venezuela im Rahmen der ALBA und des TCP durchzuführende Aktionen
ERSTENS: Bolivien wird Bergbau-, landwirtschaftliche, agroindustrielle, Fischerei- und Industrieprodukten exportieren, die in Cuba oder Venezuela gebraucht werden.
ZWEITENS: Bolivien wird mit seiner überschüssigen Treibstoffproduktion zur Energiesicherheit unserer Länder beitragen.
DRITTENS: Bolivien wird alle Investitionen von Staatsbetrieben und Joint-Ventures aus Venezuela und Cuba von Kapitalertragssteuern befreien.
VIERTENS: Bolivien wird all seine theoretischen Erfahrungen und Methoden der Erforschung der indigenen Völker zur Verfügung stellen.
FÜNFTENS: Bolivien wird zusammen mit den Regierungen Venezuelas und Cubas am Erfahrungsaustausch über die Wiedergewinnung des traditionellen Wissens in der Naturheilkunde teilnehmen.
SECHSTENS: Die Regierung Boliviens wird aktiv am Erfahrungsaustausch über die wissenschaftliche Erforschung der Naturressourcen und der genetischen Grundlagen von Nutzpflanzen und -tieren teilnehmen.
Gemeinsam von Cuba und Venezuela in ihren Beziehungen mit Bolivien im Rahmen der ALBA und des TCP durchzuführende Aktionen
ERSTENS: Die Regierungen der Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Cuba beseitigen umgehend alle Zölle und nichttarifären Schranken für alle Importe aus der Republik Bolivien.
ZWEITENS: Die Regierungen der Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Cuba garantieren Bolivien den Kauf jener Mengen an Pflanzenöl und anderen landwirtschaftlichen oder industriellen Produkte, die aufgrund von Freihandelsverträgen, die von den Regierungen der Vereinigten Staaten oder der Europäischen Union gefördert werden, nicht mehr exportiert werden können.
DRITTENS: Die Regierungen der Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Cuba bieten Bolivien eine finanzielle, technische und personelle Zusammenarbeit zur Schaffung einer echten nationalen Fluggesellschaft an.
VIERTENS: Die Regierungen der Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Cuba bieten Bolivien ihre Zusammenarbeit bei der Entwicklung des Sports an, einschließlich der möglichen Teilnahme an Sportwettkämpfen und der Benutzung von Trainingslagern in beiden Ländern. Cuba bietet die Benutzung seiner Einrichtungen und Ausrüstungen für die Doping-Kontrolle an, und zwar zu den gleichen Bedingungen wie für die cubanischen Sportler. (im Fußball sollten sich Cuba und Venezuela lieber von der Bolivianern trainieren lassen – d. Säz.)
FÜNFTENS: Die Regierungen der Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Cuba werden in Koordination mit Bolivien die Aktionen fördern, die sich als notwendig erweisen, um die gerechte bolivianische Forderung nach einem bedingungslosen Erlass der Auslandsschulden zu unterstützen, die Boliviens Kampf gegen die Armut und die Ungleichheit ernsthaft behindern.
Neue Maßnahmen wirtschaftlicher und sozialer Art können der vorliegenden Vereinbarung zwischen den drei unterzeichnenden Seiten hinzugefügt werden.
Bolivien, Venezuela und Cuba werden für die Einheit und Integration der Völker Lateinamerikas und der Karibik kämpfen.
Bolivien, Venezuela und Cuba werden für den Frieden und die internationale Zusammenarbeit kämpfen.
Evo Morales Ayma
Präsident der Republik Bolivien
Hugo Chávez Frías
Präsident der Bolivarianischen Republik Venezuela
Fidel Castro Ruz
Präsident des Staatsrats der Republik Cuba
Havanna, den 29. April 2006